Der Verein fördert den Sport, Kunst und Kultur.
- Landessportbundes Hessen e.V.
- der zuständigen Landesfachverbände
- des zuständigen Spitzenverbandes.
Die Mitglieder sind verpflichtet, insbesondere
Organe des Vereins sind:
Für alle Beschlüsse der Organe genügt die relative Mehrheit der Anwesenden, es sei denn, dass diese Satzung für bestimmte Abstimmungen andere Mehrheiten vorsieht.
Diese von der Mitgliederversammlung am 17.3.1979 beschlossene Fassung der Satzung tritt mit ihrer Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.